Zur Vermittlung eines Immobiliengeschäfts (z.B. Vermietung oder Verkauf eines Objekts) wird der Immobilienmakler vom Kunden für eine bestimmte Zeit schriftlich beauftragt. In diesem Auftrag sichert sich der Immobilienmakler das exklusive Recht auf die Vermittlung der Immobilie oder des Grundstücks. Man nennt dies auch Exklusivauftrag. Im Erfolgsfall, d.h. bei einem durch seine Tätigkeit herbeigeführten Zustandekommen des Rechtsgeschäftes, gebührt dem Immobilienmakler die darin vereinbarte Provision. Eine Beauftragung eines weiteren Maklerbüros für die gleiche Immobilie ist dann nicht mehr möglich.

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