Als Provision – auch Courtage genannt – bezeichnet man das einmalige Entgelt des Immobilienmaklers für seine erfolgreiche Vermittlungstätigkeit. Diese umfasst den Kauf und Verkauf von Immobilien und Grundstücken, das Erstellen von Miet- oder Pachtverträgen, die Information über eventuelle Rechte oder Lasten, die mit dem Kaufobjekt verbunden sind sowie die Vermittlung von Hypothekardarlehen. Die Höchstbeträge für Maklerprovisionsansprüche sind in der Immobilienmaklerverordnung geregelt.

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