Ein Vorkaufsrecht ist das Recht, ein Grundstück oder eine Immobilie, wenn diese zum Verkauf steht, als Erster angeboten zu bekommen, bevor diese einem Dritten angeboten werden. Der Vorkaufsberechtigte muss binnen 30 Tagen erklären, ob er von seinem Vorkaufsrecht Gebrauch machen möchte oder nicht. Wenn er von seinem Recht Gebrauch macht, muss er den vollen Kaufpreis zahlen, den auch ein Dritter bezahlt hätte. Ausgenommen davon sind Enteignung, Zwangsversteigerung, Tausch oder Belastung. Wird der Vorkaufsberechtigte übergangen, hat dieser Anspruch auf Schadenersatz.

Weitere Begriffe aus unserem Immobilien-Glossar:

Unter einem Zweifamilienhaus versteht man grundsätzlich ein Wohnhaus mit zwei selbständigen Wohneinheiten. Das Zweifamilienhaus ...

Weiterlesen

Der Zeitwert einer Immobilie ist deren Wert zu einem bestimmten Zeitpunkt nach der Fertigstellung ...

Weiterlesen

Wohnungseigentum ist das dingliche Recht ein Wohnungseigentumsobjekt, beispielsweise eine Wohnung, ausschließlich zu nutzen und ...

Weiterlesen

Eine Wohnung ist ein aus mehreren Räumen bestehender, nach außen abgeschlossener Bereich in einem ...

Weiterlesen

Der Begriff Wohnhaus bezeichnet ein zum Wohnen genutztes Haus. Prominente Beispiele dafür sind:  EinfamilienhausMehrfamilienhausDoppelhausReihenhausStadthausLandhaus Villa ...

Weiterlesen