Der Verkehrswert (Gemeiner Wert) wird durch den Preis bestimmt, der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach der Beschaffenheit des Wirtschaftsgutes bei einer Veräußerung zu erzielt werden kann. Für die Ermittlung des Verkehrswerts kommen 3 unterschiedliche Verfahren zum Einsatz:

  • Vergleichswertverfahren: Bestimmung des Verkehrswerts anhand von Referenzwerten von in der Vergangenheit verkauften Immobilien
  • Sachwertverfahren: Bestimmung des Verkehrswerts anhand des Werts der Immobilie, der aus den Kosten ermittelt wurde, die bei Wiederherstellung/Rekonstruktion der Immobilie anfallen würden. 
  • Ertragswertverfahren: hier werden nachhaltig zu erzielende Erträge bei der Bestimmung des Verkehrswerts mitberücksichtigt (z.B.: Mietausfallwagnis)

Die nachfolgenden Faktoren können auf die Berechnung des Verkehrswerts Einfluss nehmen:

  • Wohn- und Nutzfläche
  • Baujahr
  • Spezielle Gebäudemerkmale (z. B. Anzahl Zimmer, Ausbaumöglichkeiten, etc.)
  • Gebäudezustand (z. B.: renovierungsbedürftig, gepflegt oder neuwertig)

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