Eine notarielle Beglaubigung ist eine amtliche Bescheinigung der Richtigkeit einer Unterschrift oder Abschrift. Als öffentliche Beglaubigung erfolgt diese durch einen Notar oder als amtliche Beglaubigung durch eine andere landesrechtlich hierzu ermächtigte Behörde.
Mit der Unterschriftsbeglaubigung einer Privaturkunde bestätigt ein Notar bzw. das Bezirksgericht, dass die Unterschrift einer bestimmten Person echt ist, also von der Person stammt, die vor dem Notar bzw. vor dem Bezirksgericht unterschrieben oder ihre Unterschrift anerkannt wurden. Derartige Beglaubigungen sind vor allem bei Liegenschaftskaufverträgen notwendig, wenn aufgrund dieser grundbücherliche Eintragungen geändert werden sollen.

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