Von einem konsensmässigen Zustand spricht man, wenn die Immobilie dem zum damaligen Zeitpunkt bewilligten und zulässigen Zustand entspricht. Dieser Zustand ist herzustellen und zu erhalten. Die Benützung darf nur im Rahmen des Konsenses erfolgen, eine Pflicht zur Nachrüstung auf einen technischen Neustand ist nicht gegeben.
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