Von einem konsensmässigen Zustand spricht man, wenn die Immobilie dem zum damaligen Zeitpunkt bewilligten und zulässigen Zustand entspricht. Dieser Zustand ist herzustellen und zu erhalten. Die Benützung darf nur im Rahmen des Konsenses erfolgen, eine Pflicht zur Nachrüstung auf einen technischen Neustand ist nicht gegeben.

Weitere Begriffe aus unserem Immobilien-Glossar:

Unter einem Zweifamilienhaus versteht man grundsätzlich ein Wohnhaus mit zwei selbständigen Wohneinheiten. Das Zweifamilienhaus ...

Weiterlesen

Der Zeitwert einer Immobilie ist deren Wert zu einem bestimmten Zeitpunkt nach der Fertigstellung ...

Weiterlesen

Wohnungseigentum ist das dingliche Recht ein Wohnungseigentumsobjekt, beispielsweise eine Wohnung, ausschließlich zu nutzen und ...

Weiterlesen

Eine Wohnung ist ein aus mehreren Räumen bestehender, nach außen abgeschlossener Bereich in einem ...

Weiterlesen

Der Begriff Wohnhaus bezeichnet ein zum Wohnen genutztes Haus. Prominente Beispiele dafür sind:  EinfamilienhausMehrfamilienhausDoppelhausReihenhausStadthausLandhaus Villa ...

Weiterlesen