Eine Investitionsablöse bezeichnet im österreichischen Mietvertragsrecht eine Ablösesumme für eine wesentliche Verbesserung der Mietwohnung, die der Hauptmieter in den letzten 20 Jahren vor der Beendigung des Mietverhältnisses gemacht hat und die über seine Mietdauer hinaus wirksam und von Nutzen sind. Es handelt sich dabei um einen Aufwandersatz gemäß
§ 10 Mietrechtsgesetz.
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