Die Grundsteuer ist eine auf Grundbesitz erhobene Steuer. Dabei handelt es sich um eine ausschließliche Gemeindeabgabe. Ihr Ertrag fließt den Gemeinden zu. Die Bewertung des Grundbesitzes und die bescheidmässige Festsetzung des Grundsteuer-Messbetrages obliegen jeweiligen Finanzämtern.

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