Die Grunderwerbssteuer ist eine Steuer, die auf den Erwerb von inländischem Grundstückseigentum erhoben wird. Die Grunderwerbsteuer wird grundsätzlich aus dem Wert der Gegenleistung ermittelt. In bestimmten Fällen sieht das Grunderwerbsteuergesetz eine besondere Bemessungsgrundlage vor, zum Beispiel, wenn der Erwerb unentgeltlich erfolgt oder zu Lenkungszwecken bestimmte Personengruppen bevorzugt werden soll. Die Grunderwerbssteuer beträgt im Allgemeinen 3,5 Prozent der Bemessungsgrundlage.
Unter einem Zweifamilienhaus versteht man grundsätzlich ein Wohnhaus mit zwei selbständigen Wohneinheiten. Das Zweifamilienhaus ...
