Die Flächenwidmung ist die Zuordnung im Flächenwidmungsplan, also wie die Bodennutzung im Plangebiet grundsätzlich genutzt werden darf (z.B.: Bauland, Grünland, Verkehrsfläche, andere Spezifizierungen). Die Widmung eines Grundstücks ist insbesondere bei der Erteilung einer Baubewilligung wesentlich.
Bebauungspläne stellen dar, in welcher Weise die Grundfläche und die darüber oder darunter liegenden Räume bebaut werden dürfen. Ebenso welche Rechte und Pflichten sich für die Eigentümer der Grundflächen ergeben. Neben den Widmungen der Grundflächen, den für die Bebauung maßgeblichen Linien (Fluchtlinien) und den Höhenlagen und Querschnitten der Verkehrsflächen sind in den Bebauungsplänen auch Bauklassen, Bauweisen oder Strukturen enthalten. Darüber weisen sie Schutzzonen, Einkaufszentren, Kleingartengebiete etc. aus.

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