Der Energieausweis ist ein Dokument, das ein Gebäude energetisch bewertet. Er ist nach den jeweiligen technischen Bauvorschriften des Bundeslandes zu erstellen und ist höchstens 10 Jahre ab Erstellung gültig. Ausschließlich befugte und qualifizierte Personen dürfen diesen Ausweis erstellen. Wird die Vorlage oder Aushändigung eines gültigen Energieausweises unterlassen, hat das gewährleistungs- und schadenersatzrechtliche Folgen für den Verkäufer/Vermieter/Verpächter.

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