Eigentum ist das umfassendste, gegenüber jedermann durchsetzbare Recht an einer Sache, über die jemand die Verfügungs- und Nutzungsgewalt, die rechtliche (aber nicht unbedingt die tatsächliche) Herrschaft hat. Der Eigentümer hat das alleinige Recht, mit der Sache nach Belieben zu schalten und zu walten und jeden Dritten davon auszuschließen. Beschränkungen durch Vertrag oder Gesetz sind möglich.

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