Eine Bürgschaft ist ein Vertrag, durch den sich ein Bürge schriftlich verpflichtet, für die Verbindlichkeiten eines Dritten gegenüber dessen Gläubiger einzustehen. Kurzgefasst ist sie eine persönliche Haftung für eine fremde Schuld. Die Leistungspflicht des Bürgen kann von Gläubiger nach erfolgloser Einmahnung beim Hauptschuldner jederzeit geltend gemacht werden. Eine Bürgschaft kann betragsmäßig oder zeitlich begrenzt werden.
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