Damit die Immobilie genutzt und bewohnt werden darf, muss zuvor um eine Benützungsbewilligung bei der jeweiligen Gemeinde angesucht werden. Durch die Erteilung der Benützungsbewilligung wird seitens der Behörde festgestellt, ob Ihr Bauvorhaben vorschriftsmäßig ausgeführt worden ist und folglich benützt werden darf. Wenn in der Baubewilligung von der Verpflichtung zur Einholung einer Benützungsbewilligung abgesehen wurde, ist die Vollendung der Bauführung (Fertigstellungsanzeige) der Behörde anzuzeigen.
Unter einem Zweifamilienhaus versteht man grundsätzlich ein Wohnhaus mit zwei selbständigen Wohneinheiten. Das Zweifamilienhaus ...
