Die Beglaubigung oder Legalisierung ist die Bestätigung einer Amtsperson über die Echtheit einer Unterschrift. Bei einer Beglaubigung einer Unterschrift auf einer Privaturkunde wird durch eine/n Notar/in bzw. durch das Bezirksgericht bestätigt, dass die Unterschrift einer bestimmten Person echt ist, also von der Person stammt, die vor einer Notarin/einem Notar bzw. vor dem Bezirksgericht unterschrieben oder ihre Unterschrift anerkannt hat. Bei der Eintragung eines Kaufvertrages einer Immobilie im Grundbuch ist dabei die gerichtliche oder notarielle Beglaubigung der Unterschriften der Vertragsparteien erforderlich. Des Weiteren gibt es noch Beglaubigungen zur Übereinstimmung von Urkunden oder Übersetzungen des Originals, etc. 

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