Der Begriff „Bauklasse“ ist nach österreichischem Recht die Regelung für die Errichtung von Gebäuden auf Grundstücken und beschreibt deren maximal zulässige Bauhöhe. Diese werden in Österreich von den jeweiligen Bundesländern festgelegt. Wien und Niederösterreich sind die einzigen Bundesländern die Bauhöhen in Bauklassen einordnen.

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