Eine Baubehörde oder auch Bauamt genannt ist ein lokales Amt, das sich mit Bauangelegenheiten beschäftigt. In den jeweiligen Gemeinden werden die Bestimmungen des Baurechts geregelt und vollzogen (z.B.: Baubewilligungen, Bauaufsicht, etc.). Ihre Einrichtung ist Sache des Landesrechts.

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