Ausgedinge ist eine Regel zur Altersversorgung, die sich der bisherige Inhaber eines landwirtschaftlichen Betriebes bei Abschluss des notariellen Hofübergabevertrages gegenüber seinem Erben und Nachfolger ausbedingt. Das Ausgedinge stellt eine Mischform zwischen bloßen Forderungsrechten, persönlichen Dienstbarkeiten und Reallasten dar.

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