Die Auftragsvergabe für die Errichtung einer Immobilie erfolgt in Aufträgen an einzelne Unternehmen durch den Bauherrn, dem Bauträger oder einem Architekten auf Basis der gestellten Angebote. Im Angebot sollten Leistungsumfang, Pönalen und Termine detailliert angegeben werden. Sie dienen der späteren Kontrolle der Auftragserfüllung wie auch zur Kostenüberprüfung. 

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