Das Rang- oder Prioritätsprinzip besagt, dass sich der Rang einer Eintragung im Grundbuch nach dem Zeitpunkt des Einlangens der Eingabe beim Grundbuchsgericht richtet. Bei Immobilien sind nach dem Rang- oder Prioritätsprinzip die an einem Grundstück bestellten Rechte nicht sämtlich gleichberechtigt, sondern befinden sich in einem bestimmten Rangverhältnis zueinander. Das Prinzip besagt, dass älteres, früher eingetragenes Recht Vorrang hat.
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