Als Provision – auch Courtage genannt – bezeichnet man das einmalige Entgelt des Immobilienmaklers für seine erfolgreiche Vermittlungstätigkeit. Diese umfasst den Kauf und Verkauf von Immobilien und Grundstücken, das Erstellen von Miet- oder Pachtverträgen, die Information über eventuelle Rechte oder Lasten, die mit dem Kaufobjekt verbunden sind sowie die Vermittlung von Hypothekardarlehen. Die Höchstbeträge für Maklerprovisionsansprüche sind in der Immobilienmaklerverordnung geregelt.
Unter einem Zweifamilienhaus versteht man grundsätzlich ein Wohnhaus mit zwei selbständigen Wohneinheiten. Das Zweifamilienhaus ...
