Das Grundbuch ist von dem zuständigen Amt geführtes öffentliches Verzeichnis der Grundstücke eines Bezirks mit den Angaben über die jeweiligen rechtlichen Verhältnisse der Liegenschaften. Die Grundbuchsprengel sind in Übereinstimmung mit dem von den Vermessungsbehörden geführten Verzeichnis (Grundkataster) in Katastralgemeinden (KG) unterteilt. Die Grundbuchskörper bilden jeweils eine mit einer Einlagezahl (EZ) versehene Grundbuchseinlage. Das Grundbuch ist öffentlich. Das Recht auf Einsichtnahme und Anfertigung von Auszügen oder Abschriften steht jedermann zu.
Unter einem Zweifamilienhaus versteht man grundsätzlich ein Wohnhaus mit zwei selbständigen Wohneinheiten. Das Zweifamilienhaus ...