Die Gewährleistung bestimmt Rechtsfolgen und Ansprüche, die dem Käufer im Rahmen eines Kaufvertrags zustehen, bei dem der Verkäufer eine mangelhafte Sache übergeben hat. Bei Immobilien leistet der Verkäufer Gewähr, dass die übergebene Immobilie dem Vertragsinhalt entspricht. Ist dies nicht der Fall, liegt ein Mangel vor. Entscheidend dafür ist einerseits der Zustand der Immobilie zum Zeitpunkt der Übergabe sowie die explizite Definition desselbigen im jeweiligen Vertrag.
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