Im Allgemeinen wird mit der Fluchtlinie definiert, bis wohin das Gebäude reichen muss. Deswegen ist der Begriff ein Synonym für die Gebäudekante. Sie sind im Bebauungsplan eingetragen und müssen zwingend eingehalten werden. Der Begriff „Fluchtlinie“ ist veraltet und wurde durch den Begriff „Baulinie“ ersetzt. 

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